Hongkong verfügt über ein einfaches Steuersystem. Nur die in Hongkong verdienten Erträge werden besteuert.

Wer weniger als 60 Tage pro Jahr in Hongkong tätig ist, kann sich von der Einkommenssteuer befreien lassen. Das Inland Revenue Department (IRD) informiert u.a. über diese Thematik.

Interessant ist, welche Steuern in Hongkong nicht erhoben werden:

  • Keine Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer
  • Keine Vermögenssteuer
  • Keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen
  • Keine Erbschaftssteuer
  • Keine Schenkungssteuer
  • Keine Mehrwertsteuer.

Die wichtigste indirekte Steuer in Hongkong ist die Stempelsteuer (stamp duty), die auf Transaktionen (Übertragung von Aktien, Pacht, Grundstücke) erhoben wird. Sie entspricht dem «Stempel», damit die Transaktionen gültig sind.

Doppelbesteuerung

   

Informationsaustausch

Die Schweiz und Hongkong haben am 13. Oktober 2017 ein bilaterales «Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten» unterzeichnet. Schweizerische Finanzinstitute sind seit dem 1. Januar 2018 gestützt auf die vorläufige Anwendung des AIA-Abkommens verpflichtet, Informationen zu in der Schweiz geführten Konten von in Hongkong steuerlich ansässigen natürlichen oder juristischen Personen zu erheben, darunter auch von schweizerischen Staatsangehörigen mit Steuersitz in Hongkong. Im Rahmen des AIA werden auch Informationen über Konten ausgetauscht, auf welche staatliche Renten ausbezahlt werden. 

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