Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA, die Bestimmungen von Südafrika zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.

Das Bild zeigt eine Panoramaaussicht auf den Table Mountain in Kapstadt.
Panoramabild auf den Table Mountain in Kapstadt . © Unsplash

Das südafrikanische Einwanderungsgesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Arten der Einreise/Einwanderung:

  • Besuchergenehmigung
  • befristete Aufenthaltsgenehmigung
  • Daueraufenthaltsgenehmigung

Anträge auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Südafrika werden gemäss Abschnitt 26 (direkte Aufenthaltsgenehmigungen) und Abschnitt 27 (Aufenthaltsgenehmigungen aus anderen Gründen) des Einwanderungsgesetzes von 2002 (Gesetz Nr. 13 von 2002) in Verbindung mit Verordnung 33 der Einwanderungsbestimmungen geprüft. Bei der Erteilung von Daueraufenthaltsgenehmigungen liegt der Schwerpunkt auf Einwanderern, die in der Lage sind, einen bedeutenden Beitrag zur Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis Südafrikas zu leisten.

Erst wenn der Innenminister erklärt hat, dass ein potenzieller Einwanderer keine verbotene/unerwünschte Person ist, kann ein Antrag auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung gestellt werden.

Sobald eine positive Antwort des Innenministers vorliegt, kann die Ausländerin bzw. der Ausländer einen Antrag auf eine direkte Aufenthaltserlaubnis (Direct Residency Permit) oder eine Aufenthaltserlaubnis (Residency-on-Other-Grounds Permit) aus anderen Gründen stellen.

Eine Person, die sich in Südafrika in den Ruhestand begeben möchte, kann ein Visum für Rentner beantragen, wenn sie mindestens R37.000 37'000 Südafrikanische Rand pro Monat aus einem Pensionsfonds oder einer unwiderruflichen Altersrente erhält oder über ein Nettovermögen oder eine Kombination von Vermögenswerten verfügt, die ein monatliches Mindesteinkommen von 37’000 R ermöglicht.


Visa Südafrika

   


Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland

Pflichten

Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass oder die gültige ID, die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.

Rechte

Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandsangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.

Impfung & Gesundheit

Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.

Kontakt

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