Familienzusammenführung

Finanziell abhängige Personen, die nicht berufstätig sind und zu Verwandten in Südafrika übersiedeln wollen, müssen eine eidesstattliche Erklärung der Verwandten vorlegen. Daraus muss hervorgehen, dass für den Lebensunterhalt und die Unterkunft der Gesuchstellerin bzw. des Gesuchstellers (inkl. Bezahlung der Reisekosten) gesorgt ist. Zudem verlangen die Behörden eine Bankgarantie, um die Deckung allfälliger Rückreisekosten sicherzustellen. Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner von Inhaberinnen bzw. Inhabern einer Daueraufenthaltsbewilligung erhalten eine Aufenthaltsbewilligung, sofern die Ehe- oder Lebensgemeinschaft seit mindestens 5 Jahren besteht. 

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung oder eingetragener Partnerschaft bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Partnerschaften

Die Verfassung Südafrikas war weltweit die erste, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung verbot. Am 1. Dezember 2006 schrieb das Land Geschichte, indem es als fünftes Land der Welt und erstes Land in Afrika die Ehe für gleichgeschlechtliche Partner öffnete und andererseits für unverheiratete gleichgeschlechtliche und andersgeschlechtliche Paare das Rechtsinstitut einer eingetragenen Partnerschaft einführte. 

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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