Zu den zentralen Elementen dieses Systems gehören eine Reihe von nationalen Beschäftigungsstandards für alle Arbeitnehmenden, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz sowie Rentenauszahlungen. Der Fair Work Ombudsman (FWO) und die Fair Work Commission (FWC) sind die beiden wichtigsten Organisationen im australischen System der Arbeitsbeziehungen.

Arbeitsrecht

Das australische Arbeitsrecht wird durch den «Fair Work Act» von 2009 geregelt. Der Fair Work Act regelt auch die Arbeitsverträge.

Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Australien haben dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen, einschliesslich Migranten und Migrantinnen und Personen mit einem Visum, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, des Visums und der Staatsangehörigkeit. Weitere Informationen zum Thema in Australien bietet Ihnen die Länderinformation vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.

Arbeitsbewilligung

Um zu arbeiten, benötigen Ausländerinnen und Ausländer ein Visum, das für die von der angestrebten Arbeit geeignet ist. Das Visum hängt von der Art der Arbeit, der Dauer der Beschäftigung und anderen Bedingungen ab, die auf der Webseite «Australian Government» zu finden sind. Hier gibt es unter anderem eine Liste mit den zurzeit nachgefragten Berufen, unter dem Titel «Skilled Occupation List».

Ausserdem wird empfohlen eine Steuerdatennummer (Tax file numer TFN) zu besitzen. TFN ist eine persönliche Referenznummer im Steuer- und Rentenversicherungssystem.

Da es zahlreiche Visumstypen mit jeweils unterschiedlichem Regelwerk gibt, ist die Kontaktnahme mit der australischen Botschaft wichtig.

Arbeitsvermittlung

Der «Swiss-Australian Chamber of Commerce» ermöglicht Unternehmen, sich in Australien und der Schweiz zu vernetzen und erfolgreich zu sein, wobei der Schwerpunkt auf der Geschäftstätigkeit in Australien und der Förderung des bilateralen Handels liegt. 

Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben auch die Möglichkeit, sich an «Switzerland Global Enterprise» zu wenden.

Diplomanerkennung

Informationen zur Anerkennung von akademischen und beruflichen Qualifikationen finden sich auf der Webseite des Netzwerks ENIC-NARIC. Auf dieser Webseite sind auch die Adressen der nationalen Informationszentren (z.B. Swiss ENIC) aufgelistet.

Das australische Department für Bildung (Department of Education, Skills and Employment) beurteilt auf Antrag ausländische Zeugnisse und Diplome. 

Selbständige Berufsausübung

Informationen zur Ausübung einer selbständigen Berufstätigkeit respektive zur Firmengründung erteilt das Department of Industry, Science, Energy and Resources (DISER). Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben auch die Möglichkeit, sich an «Switzerland Global Enterprise» oder an Handelskammern zu wenden. 

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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