Personen, die in Australien arbeiten, müssen ab einem bestimmten Jahreseinkommen Einkommenssteuern zahlen. Zu diesem Zweck muss beim australischen Finanzamt («Australian Taxation Office» – ATO) eine Steuernummer, die sogenannte «Tax File Number» (TFN), beantragt und dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

In Australien dauert das Finanzjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Doppelbesteuerung

Am 14. Oktober 2014 ist das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Australien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) in Kraft getreten. Das Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) in Kraft getreten. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Australien und der Schweiz ist für in Australien wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer insbesondere dann von Bedeutung, wenn sie (weiterhin) gewisse Einkünfte aus der Schweiz beziehen wie etwa Einkünfte aus Liegenschaften oder aus Erwerbstätigkeit, Ruhegehälter, Dividenden und Zinsen. Das Abkommen schränkt die Schweiz als Quellenstaat solcher Einkünfte in ihrem Besteuerungsrecht allenfalls ein und/oder verpflichtet Australien zur Anrechnung der schweizer Steuern an die Einkommensteuern Australiens. Nähere Auskünfte zum Doppelbesteuerungsabkommen erteilt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF.

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