Die Einfuhr vieler Waren durch Reisende nach Australien unterliegt strengen Bedingungen oder ist verboten. Strenge Vorschriften gelten insbesondere für Lebensmittel, Pflanzen und Tiere, die ein Risiko für die Biosicherheit des Landes darstellen könnten. Es ist daher ratsam, die einschlägigen Vorschriften vor der Einfuhr von Waren sorgfältig zu lesen. 

Detaillierte Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen auf den Webseiten von australischen Behörden:

Zollbehörde von Australien

Auslandschweizerinnen und -schweizer und der Bezug von Schweizer Bankdienstleistungen

Aktuelle Problematik

Im Zuge des Ausbaus von Regulierungen ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein der Finanzinstitute für mögliche Rechts- und Reputationsrisiken, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft, gestiegen. Dies hat zur Folge, dass im Ausland wohnhafte Personen von Schweizer Finanzinstitutionen zum Teil keinen oder nur restriktiven Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Diverse Schweizer Finanzinstitute bieten Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in zahlreichen Staaten aber weiterhin, unter Einhaltung der lokalen und schweizerischen rechtlichen Bestimmungen, ein Zahlungsverkehrskonto an.

Besprechen Sie Ihren Fall frühzeitig mit Ihrem Finanzinstitut!

Bankkundinnen und Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Beziehung zur Bank. Betroffenen wird empfohlen, schon bei der Vorbereitung des Wegzugs aus der Schweiz ins Ausland bzw. vom Ausland zurück in die Schweiz das Gespräch mit ihrem Finanzinstitut zu suchen, um Regulierungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden.

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