Familienzusammenführung

Informationen zu den Visumkategorien für die Familienzusammenführung finden Sie auf den folgenden Websites: 

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe oder eingetragene Partnerschaft wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandsbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung oder eingetragener Partnerschaft bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Partnerschaften

Australien kennt, neben der Ehe zwischen Frau und Mann, auch diejenige zwischen gleichgeschlechtlichen Partnerinnen und Partnern. Auch gleichgeschlechtliche Partner und ihre Familien haben die gleichen Rechte wie verschiedengeschlechtliche Partner und ihre Familien.

So können z.B. unverheiratete Paare (heterosexuelle oder gleichgeschlechtliche) im Visaverfahren die Bedingungen für ein Partnervisum erfüllen.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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