Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA, die Bestimmungen von Australien zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.

Das Bild ist ein Foto des Great Barrier Reefs, das von oben aufgenommen wurde.
Das Great Barrier Reef ist die grösste zusammenhängende Ansammlung von über 3000 einzelnen Korallenriffen der Erde. Es wurde von der UNESCO zum Weltnaturerbe erklärt und wird auch als eines der sieben Weltwunder der Natur bezeichnet. © Unsplash

Schweizerinnen und Schweizer benötigen für jeden Reisezweck nach Australien eine vorgängig zu beantragende Einreiseerlaubnis. Die Besucher können ihre Visa durch das Portal Visa Entitlement Verification Online (VEVO) oder per myVEVO mobile app kontrollieren/nachweisen. Die Prozesse für die Visumerteilung werden sehr detailliert veröffentlicht. Abweichungen davon sind in der Regel nicht vorgesehen. Es wird deshalb empfohlen, die Vorgaben der zuständigen Behörden strikte einzuhalten und nicht zu hoffen, einen positiven Entscheid zum Daueraufenthalt nach der Einreise als Tourist erwirken zu können.

VEVO

Portal Visa Entitlement Verification Online (VEVO) (en)

myVEVO mobile app für Android Gogle Play Schweiz (en)

myVEVO mobile app für iPhone  App Store Schweiz (en)

Ausserhalb von Australien sind die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Australiens für verbindliche Auskünfte über Visa- und Einreisebestimmungen zuständig.

Visa für Australien


Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland

Pflichten

Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass oder die gültige ID, die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.

Rechte

Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandsangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.

Impfung & Gesundheit

Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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